Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Nutzung des intumind Studios
1. Geltungsbereich und Anbieter
1.1
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung des intumind Studios (Foto- und Videostudio einschließlich Ausstattung) zwischen der
intumind GmbH
Benzenbergstrasse 2
40219 Düsseldorf
(im Folgenden „Vermieter“)
und den Kunden (im Folgenden „Mieter“).
1.2
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsgegenstand
2.1
Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Überlassung des intumind Studios in Düsseldorf-Unterbilk zur Nutzung als Foto- und Videostudio einschließlich der im Angebot bzw. auf der Website beschriebenen technischen Ausstattung (z. B. Kameras, Objektive, Ton- und Lichttechnik) sowie ggf. weiterer vereinbarter Zusatzleistungen (z. B. Videograph).
2.2
Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu Foto-, Video- und Audioproduktionen sowie vergleichbaren Content-Produktionen. Eine Nutzung zu anderen Zwecken (z. B. Veranstaltungen mit Publikum, Partys, Schulungen mit größerem Teilnehmerkreis etc.) bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
2.3
Der Vermieter schuldet die Bereitstellung von Studio und Equipment in betriebsbereitem Zustand zum vereinbarten Zeitraum. Ein bestimmter Produktionserfolg oder ein bestimmtes kreatives Ergebnis wird nicht geschuldet.
3. Buchung und Vertragsschluss
3.1
Eine Buchungsanfrage kann insbesondere über das Kontakt- bzw. Anfrageformular auf der Website, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Darstellung der Leistungen und Preise auf der Website stellt noch kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Anfrage.
3.2
Nach Eingang der Anfrage erhält der Mieter ein Angebot bzw. eine Buchungsbestätigung per E-Mail mit Angaben zu:
-
Datum und Uhrzeit der Nutzung,
-
Umfang der Studiomiete,
-
ggf. gebuchten Zusatzleistungen (z. B. Videograph),
-
Preisen und Zahlungsbedingungen.
3.3
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot des Vermieters in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder der Vermieter die Buchung ausdrücklich bestätigt.
3.4
Buchungen sollten grundsätzlich mit einer Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden erfolgen. Kurzfristigere Buchungen sind nach individueller Absprache möglich, ohne Anspruch des Mieters auf Durchführung.
4. Nutzungszeiten und Zugang
4.1
Die gebuchten Nutzungszeiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Sie sind verbindlich. Auf- und Abbauzeiten sind vom Mieter innerhalb der gebuchten Zeit einzuplanen.
4.2
Der Zugang zum Studio erfolgt ausschließlich nach Absprache mit dem Vermieter. Es werden keine eigenen Schlüssel an den Mieter ausgegeben. Der Zugang wird durch Mitarbeitende des Vermieters organisiert.
4.3
Eine Überschreitung der gebuchten Nutzungszeit ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich und wird gemäß der jeweils gültigen Preisliste zusätzlich berechnet.
4.4
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass Studio und Ausstattung spätestens zum Ende der gebuchten Zeit in einem ordentlichen Zustand übergeben werden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebenen Preise oder die in dem individuellen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2
Beispielhaft geltende Preise (Stand laut Website, ohne Gewähr):
Studio-Miete 4 Stunden: 300 €
Studio-Miete 8 Stunden: 500 €
Videograph: 50 € pro Stunde
Verbindlich sind die Preise in der Buchungsbestätigung bzw. im Angebot.
5.3
Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Zahlung per Rechnung. Die Rechnung ist sofort fällig und spätestens bis zum Beginn des gebuchten Termins vollständig zu begleichen.
5.4
Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung oder Vorkasse zu verlangen. Hierauf wird im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung hingewiesen.
6. Stornierung und Umbuchung
6.1
Der Mieter kann die gebuchte Studiomiete bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Die Stornierung muss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
6.2
Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen (No-Show) wird der volle vereinbarte Mietpreis fällig. Eine Rückerstattung erfolgt in diesen Fällen nicht.
6.3
Umbuchungen (Terminverschiebungen) sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit möglich. Erfolgen sie weniger als 24 Stunden vor dem Termin, kann der Vermieter eine Umbuchungsgebühr oder die Berechnung des ursprünglich vereinbarten Preises verlangen.
6.4
Der Vermieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund (z. B. technische Defekte, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Krankheit von Schlüsselpersonal bei gebuchten Zusatzleistungen) vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird bereits gezahltes Entgelt vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters (z. B. auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn, Ersatz von Reisekosten) sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters vorliegen.
7. Nutzung des Studios und Hausordnung
7.1
Der Mieter verpflichtet sich, Studio, Räume und Ausstattung sorgfältig zu behandeln und ausschließlich im üblichen Rahmen einer Foto- oder Videoproduktion zu nutzen.
7.2
Die im Studio sowie in der Buchungsbestätigung kommunizierten Hinweise, Sicherheitsbestimmungen und Hausregeln sind zwingend einzuhalten. Den Anweisungen der Mitarbeitenden des Vermieters ist Folge zu leisten.
7.3
Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen des Studios untersagt. Die Nutzung von offenem Feuer, Pyrotechnik, Flüssigkeiten oder sonstigen gefährlichen Stoffen ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
7.4
Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass alle von ihm mitgebrachten Personen (Team, Kunden, Models etc.) über diese AGB und die Hausregeln informiert sind und diese einhalten.
7.5
Die Produktion von Inhalten, die gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen (z. B. Gewaltverherrlichung, diskriminierende oder extremistische Inhalte, strafbare Pornografie, Urheberrechtsverletzungen), ist untersagt. Der Vermieter ist bei Verstößen berechtigt, die Produktion sofort abzubrechen; der vereinbarte Mietpreis bleibt in diesem Fall voll geschuldet.
8. Nutzung der technischen Ausstattung
8.1
Die zur Verfügung gestellte Technik (z. B. Kameras, Objektive, Mikrofone, Recorder, Lichttechnik, Teleprompter, Greenscreen) darf nur von sachkundigen Personen genutzt werden. Der Vermieter kann die Einweisung in die Technik zur Voraussetzung der Nutzung machen.
8.2
Der Vermieter ist berechtigt, einzelne Komponenten der Ausstattung durch mindestens gleichwertige Geräte zu ersetzen, sofern dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.
8.3
Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über Störungen oder Schäden an Geräten oder Einrichtung zu informieren. Eigenmächtige Reparaturen oder Eingriffe sind untersagt.
9. Haftung und Schäden
9.1
Der Mieter haftet für alle Schäden an Studio, Räumen, Einrichtung und technischer Ausstattung, die während der Mietzeit durch ihn selbst oder durch von ihm mitgebrachte Personen schuldhaft verursacht werden. Dazu gehören insbesondere Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fahrlässige Behandlung oder vorsätzliche Beschädigung.
9.2
Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung, insbesondere bei größeren Produktionen.
9.3
Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters nur
-
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
-
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
-
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
9.4
Für Gegenstände, Technik oder sonstige Wertgegenstände, die der Mieter oder Dritte in das Studio einbringen, übernimmt der Vermieter keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.
9.5
Kommt es aufgrund technischer Defekte oder anderer, vom Vermieter zu vertretender Umstände dazu, dass das Studio nicht genutzt werden kann, beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Erstattung des bereits gezahlten Mietpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Versicherung und Nebenkosten
10.1
Der Mieter ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz im Zusammenhang mit der Nutzung des Studios, der Räume und des technischen Equipments grundsätzlich selbst verantwortlich.
10.2
Für die Absicherung von Schäden an den gemieteten Räumen und am zur Verfügung gestellten technischen Equipment bestehen folgende Optionen, die vor Beginn der Nutzung zwischen Vermieter und Mieter festgelegt werden:
a) Vorlage einer bestehenden Versicherung
Der Mieter kann eine gültige betriebliche Haftpflichtversicherung oder vergleichbare Versicherung vorlegen, die Schäden an gemieteten Räumen und technischem Equipment abdeckt. Der Vermieter ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.
b) Abschluss einer Versicherungspauschale
Alternativ kann der Mieter gegen Zahlung einer Versicherungspauschale in Höhe von 75 € pro Mieteinheit (z. B. halber oder ganzer Tag) eine über den Vermieter organisierte Absicherung wählen. Diese Pauschale dient der Absicherung von Schäden an den gemieteten Räumen und am technischen Equipment im Rahmen des jeweils bestehenden Versicherungsschutzes des Vermieters. Etwaige Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse oder sonstige Bedingungen ergeben sich aus den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Vorsätzlich verursachte Schäden sind in jedem Fall von der Deckung ausgeschlossen.
c) Übernahme der Eigenhaftung
Der Mieter kann sich durch gesonderte Erklärung zur Eigenhaftung verpflichten. In diesem Fall verzichtet er auf eine Versicherungsdeckung über den Vermieter und haftet im Schadensfall selbst für die Kosten der Reparatur oder – falls eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll oder unmöglich ist – für die Kosten der Wiederbeschaffung bis maximal zum Neupreis des beschädigten Geräts bzw. der betroffenen Einrichtung.
10.3
Unabhängig von der gewählten Option bleibt die Haftung des Mieters nach Ziffer 9 (Haftung und Schäden) unberührt.
10.4
Übliche Nebenkosten wie Strom, Heizung, Internetnutzung sowie eine normale Endreinigung sind – sofern im Angebot oder in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist – im vereinbarten Mietpreis enthalten. Zusätzliche Nebenkosten, insbesondere bei überdurchschnittlicher Verschmutzung, Sonderreinigung, besonderer Entsorgung oder außergewöhnlich hohem Ressourcenverbrauch, kann der Vermieter gesondert in Rechnung stellen.
11. Zusatzleistung: Videograph
11.1
Sofern der Mieter zusätzlich einen Videographen über den Vermieter bucht, wird dieser als zusätzliche Dienstleistung vereinbart. Umfang, Aufgaben, Stundenkontingent und Vergütung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.
11.2
Der Videograph erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter künstlerischer Stil oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg der Produktion wird nicht geschuldet.
11.3
Die Rechte an den erstellten Video- und Bildmaterialien richten sich nach der gesonderten Vereinbarung zwischen Vermieter (bzw. Videograph) und Mieter. Soweit nichts anderes vereinbart, erhält der Mieter die einfachen Nutzungsrechte zur eigenen Verwendung; weitergehende Nutzungsrechte können gesondert geregelt werden.
(Hinweis: Diesen Punkt solltet ihr inhaltlich und anwaltlich auf euer konkretes Angebot anpassen.)
12. Rechte an den im Studio erstellten Aufnahmen
12.1
Die inhaltliche Verantwortung für die im Studio erstellten Aufnahmen liegt ausschließlich beim Mieter. Er stellt sicher, dass alle erforderlichen Rechte (z. B. Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen, Urheberrechte, Markenrechte) für die geplante Nutzung der Inhalte vorliegen.
12.2
Soweit der Vermieter keine kreativen Leistungen (z. B. Videograph, Regie, Schnitt) erbringt oder Rechte ausdrücklich vorbehalten wurden, verbleiben die Nutzungsrechte an den erstellten Aufnahmen grundsätzlich beim Mieter.
12.3
Der Vermieter ist berechtigt, anonymisierte Referenzbilder oder -videos zur Eigenwerbung zu verwenden, sofern der Mieter dem ausdrücklich zugestimmt hat (z. B. per E-Mail oder im Vertrag). Ohne eine solche Zustimmung erfolgt keine Nutzung der Inhalte durch den Vermieter.
13. Datenschutz
13.1
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
13.2
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, den Rechten der Betroffenen und Kontaktmöglichkeiten ergeben sich aus der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung.
14. Schlussbestimmungen
14.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
14.2
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Nutzung des Studios.
14.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
Terminvereinbarung
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